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Beratungshilfe .

Beratungshilfe .

Der Sinn der Beratungshilfe ist es zum Beispiel eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen und auch demjenigen Rechtsschutz gewähren zu können, der sich keinen Anwalt leisten kann, das heißt, wer die erforderlichen Mittel für die Kosten der Beratung nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann.
Das ist in aller Regel dann gegeben, wenn dem Rechtsuchenden Prozesskostenhilfe ohne Eigenbeteiligung (Ratenzahlung) bewilligt werden würde.
Beratungshilfe kommt als Rechtsberatung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens in Betracht, wenn beim Gericht noch kein Verfahren in dieser Sache anhängig ist.
Der Antrag auf Beratung darf nicht mutwillig erscheinen, das heißt,für Anträge ohne Rechtschutzbedürfnis gibt es keine Beratungshilfe. Für jede Angelegenheit darf in der Regel nur ein Beratungshilfeschein erteilt werden.
Einen Antrag auf Gewährung von Beratungshilfe kann man bei der Geschäftsstelle für Beratungshilfe oder direkt bei einem Rechtsanwalt stellen.
Für den Beratungshilfeschein wird benötigt:
Personalausweis und aktuelle Unterlagen über das Einkommen (Lohn- oder Gehaltsabrechnung, Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfebescheid und Sozialhilfebescheid).
Auch besondere Belastungen (Miete, Pfändungen, Ratenzahlungen, Darlehen) und Vermögensverhältnisse (Sparbücher und Geldanlagen) sind nachzuweisen. Hilfreich ist es in jedem Fall Kontoauszüge von einem gesamten Monat mitzubringen.

Kontaktdaten .

Amtsgericht Holzminden
Hauptgebäude Karlstrasse 15
Nebengebäude Neue Strasse 19
37603 Holzminden

Sprechzeiten
Montag bis Freitag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Telefon: 0 55 31 / 12 17 00 (Zentrale)
E-Mail: AGHOL-Poststelle@justiz.niedersachsen.de
Internet: www.amtsgericht-holzminden.niedersachsen.de


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