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Realschulen .

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Realschulen in Niedersachsen

Die Realschule umfasst die Schuljahrgänge 5 bis 10. Sie vermittelt ihren Schülerinnen und Schülern eine erweiterte Allgemeinbildung, die sich an lebensnahen Sachverhalten ausrichtet sowie zu deren vertieftem Verständnis und zu deren Zusammenschau führt. Sie stärkt selbstständiges Lernen. Entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit und ihren Neigungen ermöglicht die Realschule ihren Schülerinnen und Schülern eine individuelle Schwerpunktbildung, zum Beispiel im naturwissenschaftlichen Bereich oder durch das Angebot zum Erlernen einer zweiten Fremdsprache, und befähigt sie, ihren Bildungsweg nach Maßgabe der Abschlüsse berufs- oder studienbezogen fortzusetzen.
Der Unterricht in der Realschule besteht aus Pflichtunterricht und nach Entscheidung der Schule aus Angeboten im wahlfreien Unterricht und Wahlpflichtunterricht. Eine zweite Fremdsprache (in der Regel Französisch) wird als vierstündiger Wahlpflichtkurs ab dem 6. Schuljahrgang angeboten. Schülerinnen und Schüler, die das Angebot der zweiten Fremdsprache nicht wählen, erhalten Unterricht in zwei jeweils zweistündigen anderen Wahlpflichtkursen. Das Erlernen der zweiten Fremdsprache ab dem 6. Schuljahrgang ist nicht Voraussetzung für einen möglichen Übergang in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe oder für den Besuch des Fachgymnasiums.
In Realschulen mit wenigstens zwei Zügen kann in den Fächern Mathematik und der 1. Fremdsprache oder in einem der Fächer ab dem 9. Schuljahrgang eine Differenzierung nach Fachleis-tungskursen A und B durchgeführt werden.

Die Ziele, Inhalte und Methoden für den Unterricht in der Realschule sind durch den Erlass "Die Arbeit in der Realschule" vom 3.2.2004 sowie durch fachbezogene Rahmenrichtlinien und Curriculare Vorgaben bestimmt.

Am Ende des 10. Schuljahrgangs können folgende Abschlüsse erworben werden:

*Erweiterter Sekundarabschluss I, der u. a. zum Eintritt in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe (10. Schuljahrgang) oder zum Besuch eines Fachgymnasiums berechtigt,
*Sekundarabschluss I – Realschulabschluss,
*Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss.

(entnommen der Internetseite des Niedersächsischen Kultusministeriums)die Redaktion


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